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   BGH, 23.07.1991 - 1 StR 419/91   

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https://dejure.org/1991,4521
BGH, 23.07.1991 - 1 StR 419/91 (https://dejure.org/1991,4521)
BGH, Entscheidung vom 23.07.1991 - 1 StR 419/91 (https://dejure.org/1991,4521)
BGH, Entscheidung vom 23. Juli 1991 - 1 StR 419/91 (https://dejure.org/1991,4521)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Einfluss der psychischen Beeinträchtigung des Angeklagten bei der Strafzumessung - Berücksichtigung generalpräventiver Erwägungen - Voraussetzungen für einen Vorwegvollzug

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • StV 1991, 557
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 25.08.1987 - 1 StR 229/87

    Reihenfolge der Vollstreckung von Strafe und Maßregel

    Auszug aus BGH, 23.07.1991 - 1 StR 419/91
    Allerdings kann die Umkehrung der in § 67 Abs. 1 StGB vorgeschriebenen Vollzugsreihenfolge auch damit gerechtfertigt werden, daß der Entlassung in die Freiheit die Entziehungsbehandlung nach § 64 Abs. 1 StGB unmittelbar vorausgehen sollte (vgl. dazu Maul/Lauven NStZ 1986, 397, 399 sowie BGH NJW 1988, 216, 217).

    Doch hat auch in einem solchen Fall das Gericht zu prüfen, ob das verfolgte Ziel durch den Vorwegvollzug lediglich eines Teils der Strafe, den die Neufassung des § 67 Abs. 2 StGB zuläßt, erreicht werden kann (vgl. BGH NJW 1988, 216/217 sowie Fischer NStZ 1991, 324).

  • BGH, 03.10.1989 - 1 StR 372/89

    Abfallagerung - Verjährung - Gefährdung - Beendigung der Ausführungshandlung

    Auszug aus BGH, 23.07.1991 - 1 StR 419/91
    Auch hiergegen bestehen, worauf die Revision zutreffend hinweist, durchgreifende Bedenken: Zwar ist die Berücksichtigung generalpräventiver Erwägungen, wenn dabei der Bereich schuldangemessenen Strafens nicht überschritten wird, nicht unzulässig (vgl. BGH NJW 1990, 194, 195).
  • BGH, 05.03.1987 - 1 StR 715/86

    Verwantwortlichkeit des vermindert Schuldfähigen für die von ihm begangene Tat in

    Auszug aus BGH, 23.07.1991 - 1 StR 419/91
    In einem solchen Fall muß der Tatrichter berücksichtigen, daß die besondere Handlungsintensität nicht uneingeschränkt Rückschlüsse auf eine erhöhte rechtsfeindliche Gesinnung oder verbrecherische Energie erlaubt (ständige Rechtsprechung; vgl. BGH NStZ 1987, 321/322; 1987, 453; 1988, 310; 1991, 81).
  • BGH, 12.05.1987 - 1 StR 157/87

    Gebotensein der Vernehmung weiterer Sachverständiger durch die Aufklärungspflicht

    Auszug aus BGH, 23.07.1991 - 1 StR 419/91
    In einem solchen Fall muß der Tatrichter berücksichtigen, daß die besondere Handlungsintensität nicht uneingeschränkt Rückschlüsse auf eine erhöhte rechtsfeindliche Gesinnung oder verbrecherische Energie erlaubt (ständige Rechtsprechung; vgl. BGH NStZ 1987, 321/322; 1987, 453; 1988, 310; 1991, 81).
  • BGH, 05.09.1990 - 2 StR 241/90

    Revision gegen die Verurteilung wegen Vergewaltigung und anderer Delikte

    Auszug aus BGH, 23.07.1991 - 1 StR 419/91
    In einem solchen Fall muß der Tatrichter berücksichtigen, daß die besondere Handlungsintensität nicht uneingeschränkt Rückschlüsse auf eine erhöhte rechtsfeindliche Gesinnung oder verbrecherische Energie erlaubt (ständige Rechtsprechung; vgl. BGH NStZ 1987, 321/322; 1987, 453; 1988, 310; 1991, 81).
  • BGH, 29.03.1988 - 1 StR 30/88

    Verminderte Schuldfähigkeit - Handlungsintensität - Strafzumessung - Nachhaltiges

    Auszug aus BGH, 23.07.1991 - 1 StR 419/91
    In einem solchen Fall muß der Tatrichter berücksichtigen, daß die besondere Handlungsintensität nicht uneingeschränkt Rückschlüsse auf eine erhöhte rechtsfeindliche Gesinnung oder verbrecherische Energie erlaubt (ständige Rechtsprechung; vgl. BGH NStZ 1987, 321/322; 1987, 453; 1988, 310; 1991, 81).
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